Heizkostenzuschuss 2009/2010

An sozial bedürftige Personen wird auch heuer wieder ein Heizkostenzuschuss ausgezahlt.Voraussetzung ist, der Hauptwohnsitz in Oberösterreich, ein eigener Haushalt und die Wohnung muss ständig bewohnt sein. Der Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen, die auch tatsächlich für die Heizkosten aufkommen, gewährt werden.

Die Antragsfrist endet am 15. April 2010. Für die Berechnung ist das Jahreseinkommen 2009 nachzuweisen. Die MitarbeiterInnen der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis sind Ihnen sehr gerne bei der Antragstellung behilflich.

Weitere Informationen, sowie das Antragsformular finden Sie HIER!

19.02.2010