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Dorfplatz 1 4492 Hofkirchen/T.
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Bitte nur mit vorheriger Terminvereinbarung bei den Bezirkshauptmannschaften möglich!
Spitalskystraße 10a
4400 Steyr
Tel.: 07252 523 61-0
Fax: 07252 523 61-399
E-Mail: bh-se.post@ooe.gv.at
Kärntnerstraße 16
4020 Linz
Tel.: 0732 694 14-0
Fax: 0723 694 14-663 99
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Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00-12:00 Uhr
Dienstag durchgehend von 08:00-17:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag u. Freitag von 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag durchgehend von 07:30 – 17:00 Uhr
Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
Bei Beantragung eines Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, dass Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland-unabhängig vom Wohnsitz-bei jeder Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft) gestellt werden. Die Gemeinde Hofkirchen nimmt keine Reisepassanträge entgegen und leitet sie nicht an die BH Linz-Land weiter.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. BITTE DAZU UNBEDINGT VORHER EINEN TERMIN BEI DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT VEREINBAREN!!!
Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Nur bei Bezirkshauptmannschaft möglich:
Der Expresspass wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt und an eine Adresse nach Wahl zugestellt. Der Ein-Tages-Expresspass wird am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst an eine Adresse nach Wahl zugestellt.
Erforderliche Unterlagen
1. Alter Reisepass vorhanden:
2. Kein Reisepass vorhanden (Erstausstellung):
Kosten
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen). Kinderreisepässe für Kinder bis zur Vollendung des 2.Lebensjahres sind gebührenfrei. Kinderreisepässe für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren kosten 30 Euro.
01.06.2021 09:12