Wasserzähler-Ableseformular

Jeweils nach Aufforderung der Gemeinde kann der Zählerstand des Wasserzählers schriftlich, per Fax oder Online (hier) bekanntgegeben werden.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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